Anmeldung zum Teilemarkt am 3.Oktober 2024
Ich nehme zur Kenntnis, dass
- ausschließlich Waren und Teile angeboten werden dürfen, die mit der Oldtimerei zu tun haben. Verkauf von allgemeinen Flohmarktartikeln ist untersagt
- das Mitbringen von Speisen und Getränken über den Eigenbedarf hinaus und natürlich der Verkauf untersagt ist
- das Zubereiten von Speisen auf dem gesamten Gelände untersagt ist
- der Veranstalter Standgebühr in Höhe von 10,- € bei privaten Anbietern erhebt, die aber für Jugendarbeit und Soziales gespendet wird.
- nach §6 FTG an Sonn- und Feiertagen derartige Verkaufsveranstaltungen (z.B. Oldtimer-Teile-Märkte) grundsätzlich verboten sind, das Landratsamt Emmendingen aber bereit ist, nach §12 FTG weiterhin eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wenn die Marktteilnehmer bereit sind, die hier genannten Auflagen zu erfüllen
- meine Daten gespeichert werden und diese für die Einladung zukünftiger Veranstaltungen verwendet werden dürfen