Nennung
Die Nenngebühren betragen bis zum 14. Mai 2026
- für Automobile bis Bj. 1945 € 50,-, ab Bj. 1946 € 65
- für Motorräder ohne und mit Seitenwagen sowie Dreiradfahrzeuge bis Bj. 1945 € 55, ab Bj. 1946 € 65
- für Traktoren, LKW, Busse € 55
- für Mannschaften zusätzlich € 30
- für jede weitere Begleitperson € 40
- (Bustransfer im Oldtimerbus inclusive)
- Jugendklasse (15-21-jährige) Startgeldfrei
- Nachnennungen + € 5 ab dem 15. Mai 2026
Im Nenngeld ist enthalten:
a) Rallye-Schild f) Imbiß auf der Strecke
b) Rallye Plakette g) Freiämter Schnäpsle
c) Getränkebon h) Sachpreisverlosung
d) Mittagessen i) Sektempfang
e) Kaffeegedeck j) Spritprobe ( Freitagabend )
Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine Nennung
ablehnen. Eine Nennung gilt erst dann als angenommen, wenn
der Bewerber eine Bestätigung erhalten hat. Nenngeld ist
Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder
bei Absage der Veranstaltung zurückbezahlt. Die Teilnehmerzahl
wird beschränkt